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   BVerwG, 27.03.1963 - V C 133.62   

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https://dejure.org/1963,437
BVerwG, 27.03.1963 - V C 133.62 (https://dejure.org/1963,437)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.1963 - V C 133.62 (https://dejure.org/1963,437)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 1963 - V C 133.62 (https://dejure.org/1963,437)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung einer Hausratsbeihilfe zum Erwerb vom Wohnungseinrichtungsgegenständen - Wirkung einer mündlichen Zusage zum Erlass eines Verwaltungsakts - Gewährung einer Hausratsbeihilfe bei fehlendem Zusammenhang zwischen Kriegsgefangenschaft und Hausratsbedarf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1963, 283
  • MDR 1963, 783
  • DVBl 1963, 812
  • DÖV 1963, 700
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 08.03.1956 - I A 3.54

    Anforderungen an die Verbindlichkeit einer mündlichen Zusage auf Erlass eines

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1963 - V C 133.62
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 3, 199) verpflichtet eine mündliche Zusage eine Behörde in der Regel dann, den zugesagten Verwaltungsakt auch schriftlich zu erlassen, wenn dies dem Grundsatz des Vertrauensschutzes nach Treu und Glauben entspricht, die Zusage nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstößt und der erklärende Beamte nach seiner Stellung in der Behörde zu ihrer Erteilung befugt ist.
  • BVerwG, 17.05.1961 - V C 449.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1963 - V C 133.62
    In diesem Zusammenhang hat es sich auf das Urteil des erkennenden Senats vom 17. Mai 1961 - BVerwG V C 449.58 (NJW 1961, S. 1688) - bezogen.
  • BVerwG, 28.11.1962 - V C 116.62

    Nachprüfung des unbestimmten Rechtsbegriffes "dringend benötigter Hausrat"

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1963 - V C 133.62
    Auch das Vorliegen der übrigen gesetzlichen Voraussetzungen für eine Hausratsbeihilfe (dazu Urteil des Senats vom 28. November 1962 - BVerwG V C 116.62 -) kann nach den bisher getroffenen Feststellungen nicht ausreichend beurteilt werden.
  • BVerwG, 11.11.1958 - V C 266.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1963 - V C 133.62
    Im Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts, auf den im vorliegenden Zusammenhang abzustellen ist (Urteile des Senats vom 17. Mai 1961 - BVerwG V C 266.58 a.a.O. und V C 101.58/102.58 [Mtbl. BAA 1961 S. 405] -), war aber die vom Verwaltungsgericht angewandte Vorschrift der 2. LeistungsDV-LA durch § 3 Abs. 3 der 2. LeistungsDV-LA in der Fassung vom 8. August 1961 - BGBl. I S. 1190 - ersetzt.
  • BVerwG, 31.08.1966 - V C 42.65

    Zulassung der Revision bei der Rüge wesentlicher Verfahrensmängel - Automatische

    In seinem Urteil vom 27. März 1963 - BVerwG V C 133.62 - (MDR 1963, 783 = DÖV 1963, 700) hat sich der erkennende Senat mit der Frage auseinandergesetzt, unter welchen Voraussetzungen ein Antragsteller, dem durch einen Behördenbediensteten formlos davon Kenntnis gegeben worden ist, daß der Bewilligungsbescheid in den Akten bereits vollständig abgefaßt und unterzeichnet vorliege, Vertrauensschutz geltend machen kann, wenn er auf Grund dieser Kenntnis Vermögensdispositionen trifft.
  • BVerwG, 18.04.1975 - VII C 15.73

    Erlaßzusage - Standortverlegung eines Betriebes - Außersteuerliche Erwägungen -

    Auch Zusagen oder mit Bindungswillen erteilte behördliche Auskünfte, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen, sind nichtig und für die Behörde unverbindlich (BVerwGE 3, 199 [203]; Urteil vom 27. März 1963, DVBl. 1963, 812 [813] = JZ 1964, 687 [BVerwG 27.03.1963 - BVerwG V C 133.62]; ferner BFH, Urteil vom 4. August 1961 in BFHE 73, 813 [BFH 04.08.1961 - VI 269/60 S] [818]).
  • BVerwG, 29.07.1965 - I C 91.62

    Einfuhr und Handel mit Geflügel

    Das von der Behörde abgegebene Versprechen einer Geldleistung lag bei der gegebenen Sachlage innerhalb der Grenzen ihrer Dispositionsbefugnis (vgl. Urteil des V. Senats vom 27. März 1963 [DÖV 1963, 700 = DVBl. 1963, 812 = MDR 1963, 783 = JZ 1964, 687] betreffend die Verbindlichkeit einer behördlichen Zusage über eine Hausratbeihilfe an einen früheren Kriegsgefangenen trotz fehlenden ursächlichen Zusammenhangs zwischen Kriegsgefangenschaft und Hausratbedarf).
  • BVerwG, 14.01.1972 - IV B 172.70

    Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung - Verhältnis zwischen

    Das angefochtene Urteil weicht nicht von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 1963 - BVerwG V C 133.62 - (DVBl. 1963, 812 f.) ab.
  • BVerwG, 28.06.1972 - V C 69.71

    Gewährung von Beihilfen als Sonderleistungen im Rahmen der Tuberkulosehilfe zur

    Schon in seinen Urteilen vom 27. März 1963 - BVerwG V C 133.62 - (DÖV 1963, 700 = DVBl. 1963, 812) und vom 24. Februar 1965 - BVerwG V C 40.64 - (ZLA 1965, 245 = RLA 1965, 362) hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, daß eine Zusage nur von einem zuständigen Beamten (einer zuständigen Behörde) abgegeben werden kann.
  • BVerwG, 08.11.1963 - IV C 54.62

    Feststellung von Vertreibungsschäden wegen des Verlustes an privatrechtlichen

    In diesem Zusammenhang ist auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu berücksichtigen, die dahin geht, daß eine Zusage bzw. Zusicherung nur dann nicht verbindlich ist, wenn sie gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, und daß die Rechtswidrigkeit der Zusage allein ihr die Verbindlichkeit nicht nehmen kann (BVerwG V C 133.62 vom 27. März 1963).
  • BVerwG, 11.03.1968 - IV B 53.67

    Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung trotz Bestehens gesetzlicher Hindernisse

    Die Behauptung der Kläger, daß das Berufungsgericht mit dieser Annahme von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Dezember 1954 - BVerwG I C 75.53 - (BVerwGE 1, 254) und vom 27. März 1963 - BVerwG V C 133.62 - (DVBl. 1963, 812) abgewichen sei (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO), ist irrig.
  • BVerwG, 12.10.1982 - 4 B 148.82

    Irrevisibilität von Hilfserwägungen des Berufungsurteils - Angriffe gegen die vom

    Das Berufungsurteil beruht schließlich auch nicht auf einer Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 1963 - BVerwG 5 C 133.62 - (DVBl. 1963, 812; DÖV 1963, 700).
  • OVG Hamburg, 16.02.1968 - Bf I 76/66
    Eine mündliche Zusage verpflichtet eine Behörde in der Regel dann, den zugesagten Verwaltungsakt zu erlassen, wenn der die Zusage erteilende Bedienstete nach seiner Stellung in der Behörde zu der Erteilung einer solchen Zusage befugt war, wenn die Zusage nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstößt und wenn es nach Treu und Glauben gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes verstoßen würde, falls man die Zusage für unverbindlich halten wollte (BVerwG Urteil vom 27.03.1963 DVBl. 1963 S. 812 und ständige Rechtssprechung, Hmb. OVG Urteil vom 13.03.1957 VerwRspr. Bd. 9 Nr. 159 S. 740 ).
  • BVerwG, 23.11.1964 - VI C 36.61

    Formbedürftigkeit beamtenrechtlicher Zusicherungen - Verstoß gegen Treu und

    Dies gilt nicht nur, soweit sich der Beklagte auf § 50 Abs. 2 DGO beruft, sondern auch soweit das Formerfordernis der Zusage aus den Grundsätzen des allgemeinen Verwaltungsrechts hergeleitet wird (vgl. jedoch hierzu BVerwGE 3, 199 [203] und Urteil vom 27. März 1963 - BVerwG V C 133.62 - [DVBl. 1963 S. 812]).
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